Feuerschutz Bockel - Brandschutzbeauftragter gem. vfdb-Richtlinie
Brandschutzbeauftragter - Überlassen Sie nichts dem Zufall!
Einige gesetzliche Bestimmungen für Arbeitssicherheit legen nahe, dass jeder Betrieb einen Brandschutzbeauftragten zu stellen hat, der im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.
Deshalb als Service für Sie:
Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie in Ihrer Firma in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz – so beugen Sie potenziellen Brandquellen vor und erfüllen Ihre gesetzliche Verantwortung!
Schwerpunkt der Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten:
- Beratung in allen Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz
- Erstellen der Brandschutzordnung gem. DIN 14096
- Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen gem. BGR 133 (und ASR 13/1,2)
- Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Flucht- & Rettungswegplänen und Brandschutzordnung
- Regelmäßige Begehung des Betriebes, sowie allen zugehörigen Betriebsteilen
- Kontrolle von Flucht- & Rettungswegplänen, Alarmplänen etc. auf deren Aktualität
- Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscher
- Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Rettungswege
- Kontrolle der regelmäßigen Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Überwachung von angewiesenen Mängelbeseitigungen
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
- Einsparung von hohen, jährlich anfallenden, Fortbildungskosten
- vor Ort entsteht keine „Betriebsblindheit“, da nicht täglich der gleiche Mangel gesehen wird
- Objektivität wird nicht beeinflusst
- Ersparnis diverser Kosten (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Fachliteratur, Lehrmaterial)
- keine festen Personalzusatzkosten
- keine Beeinflussung innerbetrieblicher Führungsstrukturen
- breites Fachwissen eines Spezialisten aus der Brandschutzbranche


